Veröffentlicht am: 8. September 2022

Datum: 13.10.2022

Uhrzeit: 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Seminarinhalte:

Im betrieblichen Alltag kommt es immer wieder vor, dass im Rahmen der zwingenden Mitbestimmung (z.B. der Arbeitszeit, der Urlaubsgrundsätze oder der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen oder der Entgeltgrundsätze) zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat keine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann. In diesen Fällen ist die Einigungsstelle für die Beilegung der Meinungsverschiedenheiten zuständig.

 

Schwerpunkte:

– Wann ist die Einigungsstelle zuständig?

– Wie wird die Einigungsstelle eingesetzt?

– Wie ist das Verfahren vor der Einigungsstelle?

– Was sollte bei einer Einigungsstelle strategisch berücksichtigt werden?

– Wie hoch sind die Kosten der Einigungsstelle?

 

Zielgruppe:

Personalleiter, Personalreferenten, Beschäftigte mit Führungsverantwortung

 

Referent:

Assessor Thomas Breyer, Verbandsjurist ME Saar

 

Veranstaltungsort:

Festo Lernzentrum Saar GmbH

Obere Kaiserstraße 301, 66386 St. Ingbert

 

Anmeldung und weitere Informationen:

BBE Saarland – Unternehmensberatung GmbH

Harthweg 15

66119 Saarbrücken

Tel: 0681 / 9 27 17 – 0

Fax: 0681 / 9 27 17 – 10

E-Mail: mail@hde-saar.de