Veröffentlicht am: 30. Mai 2022

Bei den in Kooperation mit der IHK Akademie angebotenen Lehrgängen könnten folgende Fördermöglichkeiten bestehen.

Diese Veranstaltung ist nicht über das „Aufstiegs-BAföG“ förderbar.
Eine Förderung kann über das Förderprogramm des ESF in Rheinland-Pfalz „QualiScheck“ möglich sein.Achtung: Der Antrag muss spätestens ein Monat vor Beginn der Weiterbildung beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eingegangen sein.
Eine Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme ist erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids zulässig.

Hier geht es zur Antragsstellung: https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/foerderprogramm-qualischeck/antragstellung

Eine Förderung über das Förderprogramm des ESF in Rheinland-Pfalz „QualiScheck“ ist nicht möglich!
Diese Veranstaltungen kann „Aufstiegs-BAföG“ förderbar sein. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier:
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/ihr-weg-zur-foerderung/antragsformulare/antragsformulare_node

 

Unabhängig von den bereits genannten Fördermöglichkeiten, besteht die Möglichkeit, dass die Teilnehmer zusätzlich, nach bestandener Prüfung, den Aufstiegsbonus I in Höhe von 2.000,- € beantragen können (Stand 06.04.2022).

Nähere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.ihk-koblenz.de/bildung/weiterbildung/foerdermoeglichkeiten/aufstiegsbonus-1-3926768